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Haager Apostille, Legalisation & Beglaubigung | Anwälte & Notare

Institutionen und Behörden in Deutschland erkennen oft nur dann ausländische Dokumente an, wenn sie mit einer entsprechenden Beglaubigung versehen sind, die die Echtheit des Dokuments bestätigt. Dies gilt ebenso für deutsche Dokumente, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen. Auf internationaler Ebene gibt es zwei gängige Verfahren zur Bestätigung der Echtheit öffentlicher Dokumente wie Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden oder Geburtsurkunden:

 

Die Haager Apostille und die Legalisation.

 

 

 

Übersetzungsdienst für Apostille | Notarielle Übersetzung

Die Apostille basiert auf dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (Haager Übereinkommen)“. Sie ermöglicht den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Bestätigung der Echtheit öffentlicher Dokumente, die im Original vorgelegt werden müssen. Für deutsche Dokumente wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt, wodurch die Beteiligung des Konsulats des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll, entfällt. Das bedeutet, dass eine nachträgliche Legalisation durch die entsprechende Botschaft nicht mehr erforderlich ist.

 

 

 

Offizieller Übersetzungsdienst auf Englisch

Unsere Übersetzer sind erfahrene Sprachexperten mit wissenschaftlichem Hintergrund, juristische Übersetzer mit Spezialisierung auf Recht oder auf Englisch spezialisierte Rechtsanwälte. Unsere juristischen Übersetzer sind auf die Übersetzung offizieller Dokumente, Verträge und Urkunden spezialisiert. Auf Wunsch bieten wir beglaubigte Übersetzungen mit einer Apostille, einem international anerkannten Zertifikat, an.

 

Unsere offizielle Übersetzungsagentur und unser Übersetzungsdienst für Englisch sind Ihre vertrauenswürdigen Partner für Sprachlösungen in einer globalisierten Welt. Mit langjähriger Erfahrung und einem engagierten Expertenteam bieten wir hochwertige Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für eine breite Palette von Anforderungen an.

 

 

 

Legalisation | Überbeglaubigung

In Nicht-Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens werden deutsche öffentliche Dokumente nur anerkannt, wenn ihre Echtheit von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden Landes bestätigt wurde. In der Regel ist hierfür eine Vorbestätigung der deutschen Dokumente durch die zuständige deutsche Behörde erforderlich. Die genauen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments können je nach ausländischer Vertretung variieren. Grundsätzlich können nur amtliche Dokumente wie Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Geburtsurkunden oder gerichtliche und notarielle Dokumente von deutschen Behörden oder ausländischen Vertretungen beglaubigt werden. Private Dokumente, wie beispielsweise handschriftliche Testamente oder informelle Kaufverträge, müssen in der Regel notariell beglaubigt werden, um als amtliche Dokumente anerkannt und legalisiert werden zu können. Die Ausstellung von Haager Apostillen und vorläufigen Bescheinigungen erfolgt je nach Art des Dokuments von verschiedenen Behörden in Deutschland, wie beispielsweise den Vorsitzenden von Land- oder Bezirksgerichten. Da die Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, sich bei der ausstellenden Behörde über die Zertifizierung zu informieren. Zusätzlich ist für die Legalisation die Rücksprache mit der zuständigen ausländischen Vertretung erforderlich.

 

 

 

Apostille und Legalisierung von Übersetzungen

Eine Übersetzung wird als professionelle Dienstleistung betrachtet und nicht als offizielles Dokument. Eine Bescheinigung, Anerkennung oder Erklärung eines öffentlich bestellten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzers bestätigt zwar die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, macht sie jedoch nicht automatisch zu einer öffentlichen Urkunde. Um eine Übersetzung mit einer „Haager Apostille“ oder einer „Legalisierung“ zu versehen, muss der Status des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger vom zuständigen Gerichtspräsidenten genehmigt werden. Erst dann wird die Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde und kann entsprechend beglaubigt werden. Neben beglaubigten Übersetzungen von Dokumenten wie Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden übernehmen wir auch gerne die erforderlichen Zusatzmaßnahmen wie Apostille oder ähnliche Beglaubigungen.

 
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