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Apostillenservice für Fachübersetzungen | Legalisation von Übersetzungen | Beglaubigte Übersetzung | Zwischenbeglauigung

 

Haager Apostille, Legalisierung & Beglaubigung | Rechtsanwälte & Notare

In vielen Fällen verlangen deutsche Institutionen und Behörden, dass ausländische Dokumente ordnungsgemäß beglaubigt sind, damit sie anerkannt werden. Umgekehrt gilt dies oft auch für deutsche Dokumente, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen. Auf internationaler Ebene gibt es zwei gängige Verfahren zur Beglaubigung, um die Echtheit öffentlicher Dokumente wie Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden oder Geburtsurkunden zu bestätigen: die Haager Apostille und die Legalisierung.

 

 

 

Übersetzungsdienst für Apostillen | Notarielle Übersetzungen

Die Apostille basiert auf dem “Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation” vom 5. Oktober 1961 (Haager Übereinkommen). Sie bietet den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Methode zur Bestätigung öffentlicher Dokumente im Original. Für deutsche Dokumente wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt, wodurch die Beteiligung des Konsulats des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll, entfällt. Das bedeutet, dass eine nachfolgende Legalisierung durch die entsprechende Botschaft nicht mehr erforderlich ist.

 

 

 

Offizieller Übersetzungsdienst

Unsere Übersetzer sind erfahrene Sprachexperten mit verschiedenen Fachgebieten, einschließlich juristischer Übersetzungen. Unsere juristischen Übersetzer sind darauf spezialisiert, offizielle Dokumente, Verträge und Urkunden zu übersetzen. Auf Anfrage können wir beglaubigte Übersetzungen mit einer Apostille, einem international anerkannten Zertifikat, erstellen.

Unsere offizielle Übersetzungsstelle und unser Übersetzungsdienst für Englisch sind Ihre vertrauenswürdigen Partner für Sprachlösungen in einer globalisierten Welt. Mit jahrelanger Erfahrung und einem engagierten Expertenteam bieten wir hochwertige Übersetzungs- und Dolmetscherdienste für eine Vielzahl von Anforderungen.

 

 

 

Legalisierung | Überbeglaubigung

Deutsche öffentliche Dokumente werden in Nicht-Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens nur anerkannt, wenn ihre Echtheit von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden Landes bestätigt wurde. Dies erfordert in der Regel eine Vorzertifizierung der deutschen Dokumente durch die zuständige deutsche Behörde. Weitere Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments variieren je nach ausländischer Vertretung. Grundsätzlich können nur offizielle Dokumente wie Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Geburtsurkunden oder gerichtliche und notarielle Dokumente von deutschen Behörden oder ausländischen Vertretungen beglaubigt werden. Private Dokumente wie handschriftliche Testamente und informelle Kaufverträge, beispielsweise Kaufverträge für Fahrzeuge, gelten als notariell zu beglaubigen, um offizielle Dokumente zu werden. Erst dann können private Dokumente legalisiert werden. Haager Apostillen und vorläufige Bescheinigungen werden je nach Art des Dokuments von verschiedenen Behörden in Deutschland ausgestellt, zum Beispiel von Vorsitzenden von Land- oder Bezirksgerichten. Da dies jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, sich bei der ausstellenden Behörde zu erkundigen. In Bezug auf die Legalisierungsvoraussetzungen ist auch die Rücksprache mit der zuständigen ausländischen Vertretung erforderlich.

 

 

 

Apostille und Legalisierung von Übersetzungen

Eine Übersetzung wird als professionelle Dienstleistung betrachtet und nicht als offizielles Dokument. Eine Bescheinigung, Anerkennung oder Aussage eines öffentlich bestellten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzers bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Dokuments, macht es jedoch nicht zu einer öffentlichen Urkunde. In dieser Form hat die Platzierung einer Apostille oder eines Legalisationsverfahrens keine unmittelbare Wirkung. Hierzu muss der Status des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger durch den zuständigen Gerichtspräsidenten genehmigt werden. Dank dieser offiziellen Anordnung wird die Übersetzung zu einer öffentlichen Urkunde und kann mit einer „Haager Apostille“ oder „Legalisierung“ versehen werden. Neben der beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente wie Heiratsurkunde oder Sterbeurkunde übernehmen wir auch gerne die erforderlichen Zusatzmaßnahmen wie Apostille oder ähnliche Beglaubigungen.

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